Wildcampen in Deutschland – Welche Sanktionen sind zu befürchten?

Tipps und Tricks
Wildcampen in Deutschland

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts stellt das Camping eine beliebte Form des Tourismus dar. Dabei übernachten die Urlauber in Wohnwagen oder Zelten und genießen die Zeit im Freien.

Doch so schön der Urlaub im Wald auch sein mag, das Wildcampen ist in Deutschland nicht bzw. nicht an jedem beliebigen Platz erlaubt.

Wo Wildcamping verboten ist und welche Sanktionen hierbei zu befürchten sind, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal.

Wo ist das Wildcampen in Deutschland erlaubt?

Wo das Wildcampen in Deutschland erlaubt ist und wo nicht, bestimmen die Landes- und Bundesgesetze. Daher können diese Regelungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch je nach Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen.

Momentan ist die Gesetzeslage zum Thema Wildcamping noch sehr undurchsichtig. Grundsätzlich ist das Zelten im Freien nämlich in keinem der deutschen Bundesländer verboten. Es gilt also: Was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist erlaubt.

Eine große Ausnahme bildet jedoch der Wald. Denn hier greifen die Forst- und Waldgesetze der Länder. Daher ist das Zelten im Wald in folgenden Bundesländern ausdrücklich verboten:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

Zudem ist es ratsam, als Camper einen Blick auf die Landesnaturschutzgesetze sowie die Weggebote der einzelnen Bundesländer zu richten. Diese halten fest, welche Plätze betreten werden dürfen und welche nicht.

Doch nicht nur im Wald ist das Zelten ausdrücklich verboten. Auch in Naturreservats, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen darf das Zelt nicht unerlaubt aufgeschlagen werden.

Wichtig ist auch, dass niemals die Privatsphäre oder die Eigentumsrechte einer anderen Person durch das Wildcampen beschädigt werden dürfen. Daher ist es auch nicht erlaubt, auf Privatgrundstücken, Wegen oder in der Nähe von Wohnhäusern zu zelten. Ebenso besteht ein Verbot zum Wildcampen in Jagdregionen, in Küstendünen oder auf Strandwällen.

Wildcampen in Deutschland – Welche Sanktionen sind zu befürchten?

Wer dennoch an einem dieser Orte zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Wird der Wildcamper von einem Jäger erwischt, kann dieser in der Regel nur eine Ermahnung aussprechen. Im schlimmsten Fall darf er auch die Personalien des Betroffenen aufnehmen. Weisungen kann der Jäger jedoch nicht geben – dies steht lediglich der Polizei oder aber einem Forstbeamten zu. Sie haben das Recht, den Täter vorübergehend festzunehmen.

Das Wildcampen selbst kann lediglich mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft werden. Liegen jedoch andere Tatbestände, wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder gar Brandstiftung vor, kann dies zudem straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Liegen zudem mehrere Delikte gleichzeitig vor, wie das Wildcampen in Zusammenhang mit der Verunreinigung durch Abfall und Müll, Feuer machen oder das Zelten im Naturschutzgebiet, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben.

Das Verwarngeld, welches ebenso wie das Bußgeld meist pro Person veranlasst wird, beträgt in der Regel eine Höhe von 5-80 Euro. Hinzu kommen können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro. Die genauen Sanktionen können dem aktuellen Bußgeldkatalog Umwelt entnommen werden.

Weitere Informationen zum Thema “Wild Campen” findest Du unter www.bussgeldkatalog.org.

Isabel Frankenberg
Isabel Frankenberg

Hinweis: Es handelt sich bei diesem Inhalt um einen Gastbeitrag der Autorin Isabel Frankenberg vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.:

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.


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